Schlüsselrolle für Artenvielfalt

Schlüsselrolle für Artenvielfalt

Die EU-Kommission und das Europäische Parlament machen Druck bei den naturnahen Flächen. In ihrer Strategie für die Artenvielfalt holt die EU-Kommission weit aus. Danach sollen die Naturschutzflächen in der EU in etwa verdoppelt werden. Der Biolandbau soll bis 2030 auf 25% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgedehnt werden, weil der extensive und chemiefreie Anbau mehr Platz für Vögel und Insekten übrig lässt. Auch die konventionellen Betriebe sollen sich stärker für die Biodiversität engagieren. Sie sollen bis 2030 ihre Verwendung von riskanten Pflanzenschutzmitteln halbieren und 20% weniger düngen. Zudem wünscht sich die EU-Kommission in ihrer Strategie für die Artenvielfalt, dass die konventionellen Landwirte 10% ihrer Fläche brach liegen lassen und dem Naturschutz widmen. Die Strategie wird in der laufenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht eins zu eins übernommen, zumal sie bis 2030 umgesetzt werden soll. Aber die EU-Kommission gibt die Richtung vor und wird sich bei der Beurteilung der nationalen Strategiepläne an diesen Zielen orientieren. Besonders EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermanns setzt sich für den Artenschutz ein und wird das auch in der Schlussrunde im Mai tun.

Offen ist, wie die Mischung zwischen Auflagen und Anreizen für den Artenschutz in der GAP der Jahre 2023 bis 2027 aussehen soll. Die EU-Kommission wollte es weitgehend den EU-Mitgliedstaaten überlassen, wie sie den Artenschutz auf die Grundanforderungen für die Direktzahlungen (Konditionalität), die einjährigen Eco-Schemes oder die bewährten Förderprogramme der 2. Säule der GAP verteilen. Die EU-Mitgliedstaaten möchten dagegen den Rahmen aus Brüssel enger stecken. Sie fordern bei der Konditionalität, dass Landwirte 3% ihrer Ackerflächen nicht nutzen oder in Landschaftselemente wie Bäume, Hecken oder Grünstreifen umwandeln. Erlauben die EU-Mitgliedstaaten ihren Landwirten auf den naturnahen Flächen den Anbau von Zwischenfrüchten oder Leguminosen, sollen nicht mehr 3%, sondern 5% dafür zur Verfügung gestellt werden. Das Europaparlament fordert ebenfalls 5% und darüber hinaus die Förderung von weiteren Brachflächen von bis zu 10% durch Eco-Schemes.

Umstritten bleibt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger beim Anbau von Leguminosen auf den naturnahen Flächen. Zudem bezieht die EU-Ratspräsidentschaft den geforderten Mindestprozentsatz nur auf die Ackerfläche. Das Europaparlament und die EU-Kommission beziehen dagegen den Anteil an unproduktiven Flächen für die Artenvielfalt auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Artenschutz wird damit zu einem Schlüsselfaktor in den Trilog-Verhandlungen über die GAP-Reform in den kommenden Wochen.

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